Wie bereits im letzten MBV-Report berichtet, beginnen nunmehr auch konkrete Planungen für die beabsichtigte Neubebauung an der Georg - Fischer-Straße. Die ersten planerischen Überlegungen wurden inzwischen dem Planungsausschuss der Stadt Mettmann vorgestellt. Der Ausschuss beschloss nach intensiver Beratung, auf der Grundlage des ersten städtebaulichen Entwurfes, das notwendige Bebauungsplanverfahren in Gang zu setzen.

Der Entwurf sieht eine aufgelockerte Neubebauung entlang der Georg-Fischer-Straße in Form von „Punkthäusern“ vor, die so ähnlich bereits an der Straße „Am Island“ durch den MBV vor einigen Jahren realisiert wurden.
Im Bereich der Feldstraße sollen, etwa in Anlehnung an den Bestand, etwas größere Baukörper entstehen. Hier ist an die Unterbringung von Servicewohnungen für ältere Mieter gedacht. Gleichzeitig sollen dort Dienstleistungen aus dem Bereich der Pflege angeboten werden. Insgesamt könnte dort die Zahl der Wohnungen von heute 65 auf ca. 120 nahezu verdoppelt werden.Natürlich sollen die neuen Gebäude den heutigen Wohnansprüchen gerecht werden, und vor allem: bezahlbar bleiben. Eigentumsmaßnahmen sind ausdrücklich nicht geplant, es werden ausschließlich Mietwohnungen für unsere Mitglieder angeboten. Vermutlich wird auch ein Teil der Wohnungen öffentlich gefördert werden.

Bis zur Realisierung gilt es jedoch noch einige Probleme zu lösen. So muss unbedingt ein Konflikt zwischen den Interessen der benachbarten Firma Georg Fischer und den neuen Bewohnern ausgeschlossen werden. Dies wird am Besten im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens möglich, in dem alle wichtigen Fragen geklärt werden. Alle Beteiligten, die Stadt Mettmann, die Fa. Georg Fischer und der MBV, sind sich einig in der Frage, dass durch das Neubauvorhaben keine höheren Auflagen für den Betrieb des größten Wirtschaftsunternehmens in Mettmann hervorgerufen und künftige Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden dürfen. Andererseits muss auch die Schaffung von Wohnraum ausreichend Berücksichtigung finden. Dies gilt es nun fachlich intensiv zu prüfen und mit den Beteiligten zu erörtern. Dies kann dann auch dazu führen, dass die bisherigen Planungen nochmals überarbeitet und den Notwendigkeiten angepasst werden müssen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

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